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Überblick
In der Satzung der Vereins Kinderhilfe Rumänien wurde festgelegt:
Der Verein ist überparteilich, konfessionell nicht gebunden und hat folgende Aufgaben:
- Förderung und Betreuung , Erziehung und Ausbildung von bedürftigen Kindern in Rumänien,
- Unterstützung bedürftiger Menschen in Rumänien,
- Gewährung von Hilfe beim Aufbau und der Führung von:
- Kinderhäusern mit Familienstruktur,
- sozialen Einrichtungen in Rumänien.
- Der Verein wurde vom Finanzamt Balingen nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 von der Körperschaftssteuer befreit durch Bescheinigung des Finanzamtes Balingen vom 05.12.2003 Steuernr. Gemn. V 765 und als mildtätig anerkannt.
Er ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
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